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Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus: Erinnerung und Verpflichtung

Am 27. Januar dieses Jahres wurde der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Auch nach dem offiziellen Gedenktag ist es wichtig, das Gedenken wach zu halten. Hunderttausende von Menschen - darunter Kinder, Männer und Frauen mit und ohne Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen - fielen dem menschenverachtenden Regime der Nazis zum Opfer. Das Gedenken darf nicht auf einen Tag beschränkt bleiben. Die Erinnerung an die dunklen Kapitel der Geschichte muss das ganze Jahr über lebendig gehalten werden.


Ein herausragendes Beispiel hierfür war die Gedenkveranstaltung am 31. Januar 2024 in der Tiergartenstraße 4, bei der der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel gesprochen hatte. In diesem Jahr lag der Fokus auf den gehörlosen und gehörbeeinträchtigten Menschen. Die Veranstaltung wurde von zwei Künstlerinnen, Ines Konietzko-Fischer (taub) und Claudia van Hasselt (hörend), begleitet, die mit einer musikalischen Performance ein Zeichen setzten.


Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, betonte die Bedeutung des Erinnerns angesichts aktueller Bedrohungen durch rechtsextreme Ideologien. Sie appellierte an die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Stärkung der Rechte von diskriminierten Menschen. Der Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung ist eine tägliche Verpflichtung. (Klicke hier zum Facebook-Post)


Lasst uns gemeinsam dafür eintreten, dass „Nie wieder“ nicht nur ein leeres Versprechen bleibt. Unterstützen wir das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und setzen wir uns aktiv gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit ein.


Ein Facebook-Post von der Antidiskriminierungsstelle
Freda Ataman | facebook.com/antidiskriminierungsstelle


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